Gewerbliche Versicherung - Die kleine Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung soll leisten, wenn der Betrieb aus bestimmten Gründen zeitweise nicht weiterführt werden kann. Denn: Bei einer Betriebsunterbrechung laufen die Kosten weiter und Umsätze fallen weg, wenn ...

 

... nichts hergestellt und verkauft wird. Damit der Inhaber die entsprechende Entschädigung bekommt, ist es wichtig, dass die Police auf seinen individuellen Bedarf zugeschnitten ist. Der Versicherer muss wissen, um was für einen Betrieb es sich handelt, welche Risiken bestehen und wie viel Umsatz konkret verloren geht, wenn der Betrieb stillsteht. Neben der Versicherungssumme sollte auch die sogenannte Haftzeit ausreichend bemessen sein. Im Regelfall zahlt der Versicherer ein Jahr lang für nicht erwirtschaftete Betriebsgewinne und fortlaufende Betriebsausgaben. Je länger die Haftzeit, desto länger fließt Geld.

Prüfen, welche Variante passt

Die BU-Versicherung gibt es in einer kleinen, mittleren und großen Variante, die sich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Bei der kleinen BU-Versicherung entspricht die Versicherungssumme der Summe der Inhaltsversicherung, da diese Voraussetzung für den Abschluss einer Klein-BU ist. In der Regel handelt es sich dabei um Versicherungssummen bis zu einer Million Euro. Da es sich um einen Zusatzbaustein der Geschäftsinhaltsversicherung handelt, sind mit der Klein-BU nur die Gefahren abgedeckt, die auch die Inhaltsversicherung absichert, beispielsweise Betriebsunterbrechungen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Ob das ausreicht oder ob die leistungsstärkere mittlere BU-Versicherung angebracht ist, sollte unbedingt geprüft und mit Ihrem Makler besprochen werden.

Kontakt

Kluge & Niegisch GbR
Mainring 21
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Tel.: 06182-21777
Fax: 06182-20451

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