Die Basisvorsorge (Rürup)

Die Basisversorgung – 1. Schicht 

Die staatliche Förderung der Basisrente setzt auf eine  ansteigende steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge  und eine gleichzeitige Anhebung des steuerpflichtigen Teils der Rentenzahlung. Am Ende dieser Entwicklung sollen eine volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (in der Ansparphase) und eine volle Besteuerung der Rentenzahlungen (in der Rentenbezugsphase) stehen.

Die Förderung der Basisrente können zudem alle in Anspruch nehmen. Insbesondere für Selbstständige stellt diese die einzige Möglichkeit dar, eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufzubauen. Doch auch für Angestellte mit hohem Einkommen kann sich die Basisrente rechnen. In vielen Fällen reduziert sich durch die steuerliche Förderung der Nettoaufwand erheblich!

Praxistipp: Mit einem niedrig gewähltem Beitrag können  je nach wirtschaftlicher Situation Zuzahlungen geleistet werden, die dann ebenfalls steuerlich wirksam sind. Dies ermöglicht eine gewisse Flexibilität, da von Jahr zu Jahr entschieden wird, wie viel für die Altersvorsorge zurückgelegt werden soll.

Bedingung für diese steuerliche Förderung ist, dass die Ansprüche innerhalb eines Basisrentenvertrags nicht

  • vererblich,
  • beleihbar,
  • veräußerbar,
  • übertragbar
  • oder kapitalisierbar sind.

Auch dürfen Auszahlungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.

Insolvenzschutz: Trotz dieser relativ engen Grenzen, ist die Basisrente eine sinnvolle und gerade für die Selbständigen eine lohnende Alternative, da das Guthaben in der Ansparphase vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Weder Insolvenzverwalter noch Gerichtsvollzieher können verlangen, dass Ihre Altersvorsorge aufgelöst wird.

Fazit: Die Basisrente stellt für Sie trotz der Verfügungsbeschränkungen eine Möglichkeit dar, die Steuerlast in der Erwerbsphase zu senken und gleichzeitig eine auskömmliche Altersvorsorge aufzubauen – auch wenn die steuerlichen Höchstgrenzen anderer Altersvorsorgeprodukte bereits ausgeschöpft sind.

Bei Fragen zur Basisrente können Sie uns gerne anrufen oder direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

Kontakt

Kluge & Niegisch GbR
Mainring 21
63500 Seligenstadt

Tel.: 06182-21777
Fax: 06182-20451

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