Winterreifenpflicht: Stiefel statt Sandalen

Alte Weisheiten können sich halten: Von Oktober bis Ostern gehören Winterreifen ans Auto oder den Transporter. Oder: Ohne die kälteresistenten Gummis besteht kein Versicherungsschutz. Tatsächlich gibt es keine Verpflichtung, Winterreifen aufzuziehen. Die genutzte Bereifung muss für die herrschende Witterung lediglich geeignet sein. Wer also seinen Wagen bei Glatteis, Schnee oder -matsch stehen lassen kann, darf an freundlich-warmen Wintertagen dennoch mit Sommerreifen unterwegs sein. Ein möglicher Ausweg: Ganzjahresreifen mit dem Matsch- und Schnee-Symbol.

Kontakt

Kluge & Niegisch GbR
Mainring 21
63500 Seligenstadt

Tel.: 06182-21777
Fax: 06182-20451

E-Mail: info@kluge-versicherungen.de

 

Reiseversicherung online berechnen

Neuigkeiten